Beratung & Vermittlung
Diese Bedingungen gelten für Beratungs-, Audit-, Evaluations- und sonstige wissenschaftliche Dienstleistungen sowie für die Vermittlung von Expertinnen und Experten aus dem BRAIN-HR-Pool. Sie richten sich an Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen (B2B). Für Seminare, Ausbildungen und Software gelten gesonderte Bedingungen.
Teil A — Beratung und wissenschaftliche Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich, Vorrang des Angebots
(1) Anbieter ist Dr. rer. medic. Franz Hütter, M.A. / BRAIN-HR, Am Schlagbaum 1, 58285 Gevelsberg.
(2) Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist das jeweilige schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung des Anbieters. Bei Widersprüchen geht das individuelle Angebot diesen Bedingungen vor.
§ 2 Leistungen
Der Anbieter erbringt insbesondere: wissenschaftliche Prüfung (Audit) von Lern- und Trainingsprodukten, Evaluation der Wirksamkeit von Maßnahmen, statistische Auswertung sowie die Konzeption und Einrichtung individueller Software-/Automationslösungen (auch auf Systemen des Kunden). Angebotsformen sind u. a. Festpreis-Pakete und Stundenkontingente.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Vor Beginn erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Vergütung. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
(2) Leistungen werden als Dienstleistung erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist.
§ 4 Vergütung, Zahlung, Kontingente
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise, netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten bei Vor-Ort-Leistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
(3) Stundenkontingente sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zwölf Monaten ab Beauftragung abzurufen.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters; hierdurch bedingter Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
§ 6 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung das für den vereinbarten Zweck erforderliche, einfache Nutzungsrecht.
(2) An vorbestehendem Know-how, Methoden, Vorlagen und an bereitgestellter Software (einschließlich quelloffener Komponenten) verbleiben die Rechte beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; der Kunde erhält insoweit ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 8 Termine, Absage, Kündigung
(1) Vereinbarte Termine können bis 14 Tage vorher kostenfrei verschoben werden; danach kann der Anbieter den reservierten Aufwand berechnen, soweit er nicht anderweitig genutzt werden kann.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. mehrmonatige Programme) können von beiden Seiten aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Teil B — Experten-Pool und Vermittlung
§ 10 Gegenstand
(1) Der Anbieter führt einen Pool qualifizierter Trainerinnen, Trainer, Beraterinnen und Berater (überwiegend Absolventinnen und Absolventen der Scientific-Trainer-Qualifikation) und bringt diese mit nachfragenden Unternehmen zusammen.
(2) Die Zusammenarbeit kann in zwei Formen erfolgen:
a) Beauftragung über den Anbieter. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Leistung und zieht der Anbieter eine Expertin oder einen Experten als Subunternehmer hinzu, ist der Anbieter Vertragspartner des Kunden. Es gelten die Bedingungen aus Teil A.
b) Reine Vermittlung. Vermittelt der Anbieter lediglich den Kontakt und kommt der Leistungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Expertin/dem Experten zustande, beschränkt sich die Rolle des Anbieters auf Auswahl, Qualitätssicherung und Vorstellung. In diesem Fall ist der Anbieter nicht Vertragspartner der vermittelten Leistung.
§ 11 Vermittlung: Vergütung und Haftung
(1) Im Fall der reinen Vermittlung (§ 10 Abs. 2 lit. b) richten sich Leistung, Vergütung und Gewährleistung der eigentlichen Tätigkeit ausschließlich nach dem direkt geschlossenen Vertrag zwischen Kunde und Expertin/Experte. Eine etwaige Vermittlungsvergütung des Anbieters wird gesondert vereinbart.
(2) Der Anbieter wählt die vermittelten Personen mit der gebotenen Sorgfalt aus, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg der vermittelten Leistung. Für die Durchführung, Mängel oder Folgen der unmittelbar zwischen Kunde und Expertin/Experte vereinbarten Leistung haftet der Anbieter nicht; § 9 (Haftung für eigenes Verhalten, insbesondere bei der Auswahl) bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.